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cake
Cake day: June 5th, 2023

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  • Nicht ganz vollständig absolut:

    "So this project is in hiatus until I am able to start contributing again (if I am able). "

    Aber ich mache mir da jetzt keine herausragenden Hoffnungen draus, daher habe ich das auch eingangs erwähnt. Für mich funktioniert die App recht gut, sie macht was ich brauche. Der Code ist frei, wenn irgendetwas dringend getan werden muss, besteht jederzeit die Möglichkeit eines Forks.



  • Meine war eine Bloody Skunk Automatic von Sweet Seeds: https://de.seedfinder.eu/strain-info/Bloody_Skunk_Auto/Sweet_Seeds/

    Zu wenig Wasser merkt man eigentlich recht leicht daran, dass sie dann die Blätter hängen lassen.

    Falls du gerne weitere Ideen/Anregungen willst, wäre es vielleicht eine Idee, wenn du einen eigenen Beitrag zu deiner Pflanze erstellst, damit andere das leicht sehen können. Mach ein paar Fotos von Pflanze, Topf, Erde und schreib ein paar Dinge auf, die helfen könnten:

    • welche Sorte ist es genau, von welchem Züchter?
    • wie alt ist die Pflanze?
    • wie wird gedüngt?
    • was kannst du über die Erde sagen?
    • wie groß ist der Topf?
    • wie viel Licht bekommt die Pflanze?

    Davon abgesehen, sehen aus Samen gezogene Pflanzen natürlich generell nicht alle gleich aus, da es sich nicht um Klone handelt. Solange deine Pflanzen nicht krank aussehen oder winzig klein bleiben, hast du vermutlich schon mal viel richtig gemacht.





  • Tolle Doku, vielen Dank für die Mühe! Magst du noch ganz kurz sagen ob du beim nächsten Grow was anders machen würdest oder passt für dich alles soweit?

    Danke für das Lob! Ich habe einige Punkte am Ende ergänzt.

    Im Gesetz geht nicht genau hervor von was man 50g besitzen darf, vielleicht kann das aber auch jemand berichtigen der sich besser auskennt. Eine Internet-Suche auch auf Anwaltsseiten hat mich jedenfalls speziell dazu nicht weiter gebracht.

    Dazu kann ich folgendes beisteuern:

    § 3 Erlaubter Besitz von Cannabis

    (2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:

    von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und … https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__3.html

    Am Anfang des Gesetzes gibt es eine Liste von Begriffen:

    § 1 Begriffsbestimmungen

    1. Marihuana: die getrockneten Blüten und die blütennahen Blätter der Cannabispflanze;
    2. Haschisch: das abgesonderte Harz der Cannabispflanze;

    1. Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von …

    https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__1.html

    Also, ich darf 50 Gramm Cannabis besitzen. Cannabis ist laut Definition Pflanzen, Blüten, sonstige Pflanzenteile sowie Harz. “Haschisch” ist laut Gesetz das abgesonderte Harz der Pflanze, das ich ja besitzen darf. Also darf ich Haschisch herstellen und den Rest wegwerfen.

    Und 50g Haschisch sind nicht das gleiche wie 50g Gras. Ergo könnte man 40g Gras behalten und aus der restlichen Menge 10g Haschisch herstellen. Haschisch gilt nämlich auch nicht als Konzentrat, was verboten wäre. Im Gesetz dürfen aber z.B. CSCs ausdrücklich Haschisch an Mitglieder weiter geben.

    Es ergibt sich also, dass es im Rahmen des Gesetzes in Ordnung ist, so lange Haschisch herzustellen, bis die Gesamtmenge aus Haschisch und Blüten 50 Gramm nicht übersteigt. Ist halt zusätzliche Arbeit, aber allemal besser, als die Blüten komplett in den Müll zu pfeffern.