Mal hypothetisch angenommen, als gesetzestreuer Eigenanbauer habe ich eine überraschend gute Ernte eingefahren und möchte keinesfalls die 50g Grenze überschreiten.
Neben den offensichtlichen Möglichkeiten wie Feuerschale, Kompost und Biotonne ist mir aufgefallen, dass das Gesetz ja nur von getrocknetem Bubatz spricht.
Angenommen ich “vernichte” meinen Überschuss, indem ich ihn in heißes Öl werfe, welches ich dann zum massieren verwende? Dann kann ja von “getrocknet” keine Rede mehr sein.
Ich habe mal eine der Stellungnahmen rausgesucht, die es von Ärzten dazu gab:
Cannabis-Gesetz: BVKJ schickt Offenen Brief an das BMG und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses:
“Die Erlaubnis von Edibles ist strikt abzulehnen. Sie führt zur Zunahme von Vergiftungsfällen bei Kleinkindern.”
https://www.bvkj.de/politik-und-presse/nachrichten/334-2023-10-19-post-15