• Lumidaub@feddit.org
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    1 day ago

    Man kann Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abholen bzw dort schon vor dem eigentlichen Wahltag wählen, wenn man das Risiko vermeiden will.

    Jetzt komm ich aber ins Grübeln: geht das noch, wenn ich die Unterlagen schon beantragt habe, sie aber noch nicht erhalten habe? Und sollten die beantragten Unterlagen dann noch rechtzeitig ankommen, wie wird sicher gestellt, dass ich nicht nochmal wähle?

    Überhaupt, was ist eigentlich, wenn ich die Unterlagen am Wahltag bei der Gemeinde abgebe und dann trotzdem ins Wahllokal gehe? Woher sollen die Wahlhelfys wissen, dass ich schon gewählt hab?

    Mir ist schon klar, dass im Nachhinein leicht nachweisbar ist, wenn ich auf die Art bescheisse. Meine Stimmen sind dann aber schon gezählt worden.

    Ich möchte nicht das komplette Verfahren in Frage stellen, ich weiß nur nicht, wie das alles genau funktioniert.

    • meggoh@feddit.org
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      23 hours ago

      Beim Auszählen der Briefwahl gibt es eine Negativliste. Dort enthalten sind die Stimmen die nicht mehr gezählt werden dürfen. Diese werden vor dem Auszählen aussortiert. Wenn du also im Wahllokal wählen gehst aber eine Briefwahl beantragt hast, wird das gemeldet und du kommst auf die Negativliste und deine Briefwahlstimme wird nicht mehr gewertet. Da auch die Briefwahlstimmen erst nach dem Schließen der Wahllokale ausgezählt werden, wird deine Stimme also nicht doppelt gezählt.

      Quelle: Ich war schon öfter beim Auszählen der Briefwahl dabei.

    • MsFlammkuchen@lemmy.blahaj.zone
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      23 hours ago

      Wenn du Briefwahl beantragst, erhältst du einen Wahlschein (≠Stimmzettel). Im Wählerverzeichnis wirst du dann als mit Wahlschein gekennzeichnet und kannst nur mit Vorlage dieses Scheines wählen. Das geht dann per Briefwahl oder in jedem Wahllokal deines Wahlkreises.

      Bei Briefwahl hast du zwei Umschläge. In den kleineren kommt der Stimmzettel und in den größeren der kleinere Umschlag und der Wahlschein. Im ersten Durchgang wird nur der größere Umschlag geöffnet und der Wahlschein geprüft. Im zweiten Durchgang werden die inneren Umschläge die bei gültigen Wahlscheinen waren geöffnet und ausgezählt.

      In Ausnahmefällen kann am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden (z.B. Krankheit). In dem Fall wird telefonisch mit dem entsprechenden Wahllokal abgesprochen, ob die Person schon gewählt hat und, dass sie nur noch mit Wahlschein wählen kann.