Dass Eltern ihre Kinder auf Demos mitnehmen, kommt regelmäßig vor. Doch was, wenn die Kinder andere beleidigen oder verbotene Parolen brüllen? In Berlin ist das bei propalästinensischen Protesten zu beobachten. Von K. Breinig.
Es ist nicht die einzige Parole, die das Existenzrecht Israels bestreitet. Auch die in Deutschland seit November 2023 verbotene Parole “From the river to the sea” stimmt das Mädchen immer wieder an, auf Arabisch. Der Slogan bezieht sich auf die Hamas-Charta. Dort heißt es 2017 in Artikel 20: “Hamas lehnt jede Alternative zu einer kompletten und vollständigen Befreiung von Palästina ab, vom Fluss zum Meer.”
Hasbara: Wie perfide sollen wir die propaganda Fakenews betreiben?
Tagesschau: Ja!
Dieser Logik widersprach das Landgericht Mannheim Mitte Juni in zweiter und letzter Instanz. Aus Sicht der Kammer bleibe der Ausspruch “allgemein gehalten” und habe eine komplexe Geschichte. Es lasse sich aus ihm nicht entnehmen, auf welche Weise das historische Palästina befreit werden solle. Zudem “ist eine Zueigenmachung der Parole durch die Hamas zu verneinen”. Wörtlich sei sie kein Bestandteil der Hamas-Charta.
Hasbara: Wie perfide sollen wir die propaganda Fakenews betreiben? Tagesschau: Ja!
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